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Sonstige nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu meldende Vorgänge
§ 2 Absatz des Hinweisgeberschutzgesetzes enthält einen Katalog von diversen unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallende Meldungen oder Offenlegung von Informationen. Bitte wählen Sie diese Kategorie aus, wenn eine der vorstehenden Kategorien nicht einschlägig ist oder Ihnen nicht bekannt ist, ob die von Ihnen beabsichtigte Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt.

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